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Aktion SanierungsCheck zurück

In fünf Schritten zu mehr Energieeffizienz

Energieausweis  

Seit 1. Februar 2009 gibt es eine zusätzliche Förderung für Eigenheimbesitzer, die sich zu einer General- oder Dachgeschosssanierung ihres Ein -oder Zweifamilienwohnhauses entschließen.

Damit unterstützt das Land Salzburg die Investitionen der Salzburger Bevölkerung und trägt zur Erhöhung der Energieeffizienz bei. Durch die Sanierung einer ungedämmten Betondecke kann beispielsweise der Energieverbrauch eines Hauses um bis zu 30 Prozent reduziert werden. So wird weniger Energie fürs Heizen benötigt, was nicht nur das Haushaltsbudget, sondern auch die Umwelt entlastet.

In 5 Schritten zu mehr Energieeffizienz im Land Salzburg:

1. Energieausweis

Der Energieausweis ist eine detaillierte Berechnung aller Energiekennzahlen eines Gebäudes, die über Energieverbrauch und Gesamteffizienz eines Bauwerks informiert. Mit dem Energieausweis lässt sich die thermische Qualität einer Immobilie (Raumheizung, Wassererwärmung etc.) beurteilen. Zudem erleichtert der Energieausweis die Berechnung von Maßnahmen zum optimalen Umbau oder zur Gebäudesanierung.

Seit 1. Jänner 2009 ist der Einergieausweis Pflicht

Beim Verkauf oder der Vermietung von Häusern oder Wohnungen muss verpflichtend ein Energieausweis voliegen. "Dieser liefert dem Interessenten alle relevanten Energie-Kennzahlen des Objektes: Wie hoch sind die zu erwartenden Betriebskosten? Damit kaufe oder miete ich nicht die "Katze im Sack", sondern weiß genau, worauf und vor allem auf welche laufenden Kosten ich mich einlasse", erklärte Energiereferent Landesrat Sepp Eisl die Vorteile des Energieausweises. Vor allem in Zeiten, in denen die Energiekosten wahre Preistreiber sind und für viele Haushalte eine enorme Belastung darstellen, stellt der Einergieausweis eine wichtige Entscheitungsgrundlage für alle Käufer und Mieter dar.

2. Die Begutachtung und Freigabe zur Fördereinreichung

Die Energieberatung Salzburg begutachtet die geplanten Sanierungsmaßnahmen und schlägt gegebenenfalls Verbesserungen vor. Für
eine Förderungszusage müssen im „Sanierungsplanung-Energieausweis“ bestimmte Höchstwerte ausgewiesen sein, die nach Abschluss der Arbeiten erreicht werden.

Höchstgrenzen der Wärmedurchgangszahl (U-Wert)    
     
Oberste Geschossdecke / Dachschräge, Flachdach  

0,2

Kellerdecke, Fußboden gegen Erdreich  

0,25

Fenster und Außentüren  

0,35

     
Nach dem positiven Bescheid, der elektronisch übbermittelt wird, wird eine ZEUS-Nummer für den "Sanierungsplanung"-Energieausweis vergeben. Diese ist Voraussetzung für den Förderantrag.  

3. Der Förderantrag

Nun entscheidet der Eigentümer, ob das gesamte Gebäude oder die oberste Geschossdecke saniert wird. Der Förderantrag kann dann online oder bei Bedarf auf Papier ausgefüllt werden.

4. Die Fördersumme

Die Prüfung des Förderantrages wird mit einem E-Mail abgeschlossen, in dem die Fördersumme bekannt gegeben wird. Diese wird
nach Abschluss der Sanierungsarbeiten erstattet. Nach Erhalt des positiven Bescheides kann mit der Sanierung begonnen werden.

5. Der Abschluss

Wenn die Sanierung erfolgt ist, werden alle Originalrechnungen und Einzahlungsbelege an die Förderstelle gesandt. Außerdem beauftragt der Hauseigentümer den Energieausweisberechner, einen „Fertigstellungs“-Energieausweis auszustellen. Sobald alle Unterlagen eingelangt und geprüft wurden, erhält der Eigentümer einen positiven Bescheid. Zeitgleich werden die Originalbelege retourniert und die Auszahlung des Förderbetrages veranlasst.

Fristen

Fristen
 

 

  • Die Sanierung muss innerhalb von 12 Monaten ab Förderzusage erfolgen.
  • Rechnungen: Müssen innerhalb von 12 Monaten ab Bekanntgabe der Fördersumme datiert sein.

Aktion Sanierungs-Check downloaden  

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Finden Sie im Internet unter www.lgh.at,
im nächsten Lagerhaus oder Tel. +43 (0) 66 2/46 86-18201