Wohnbauförderung zurück
Relevante Richtlinien, Fördersätze und Bestimmungen.
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Durch die Wohnbauförderung soll die Schaffung von qualitativ gutem Wohnraum in einer gesunden und vielfältig gestalteten Wohnumwelt zu "tragbaren" Bedingungen ermöglicht werden. |
Für die Inanspruchnahme von Fördermitteln gelten unterschiedliche Richtlinien in den einzelnen Bundesländern. Dies betrifft unter anderem die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Förderung, die Detailbedingungen zu den einzelnen Fördersparten und -darlehen sowie die Zuerkennung von nicht rückzahlbaren Wohnbeihilfen.
Im Bundesland Salzburg geltende Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Förderung (beispielhafte Aufzählung):
- Volljährigkeit
- Österreichische/r StaatsbürgerIn (oder diesen Gleichgestellte/r)
- dringender Wohnbedarf
- Begründung des Hauptwohnsitzes
- Einhaltung der höchstzulässigen Haushaltseinkommensgrenzen
- Förderungswürdigkeit des Objektes
Weitere Informationen, welche Objekte förderungswürdig sind und in welchem Ausmaß eine Förderung erfolgen kann:
>> Wohnbauförderung in Salzburg
>> Wohnbauförderung in anderen Bundesländern





