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Wohnbauförderung zurück

Relevante Richtlinien, Fördersätze und Bestimmungen.

Wohnbauförderung   Durch die Wohnbauförderung soll die Schaffung von qualitativ gutem Wohnraum in einer gesunden und vielfältig gestalteten Wohnumwelt zu "tragbaren" Bedingungen ermöglicht werden.

Für die Inanspruchnahme von Fördermitteln gelten unterschiedliche Richtlinien in den einzelnen Bundesländern. Dies betrifft unter anderem die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Förderung, die Detailbedingungen zu den einzelnen Fördersparten und -darlehen sowie die Zuerkennung von nicht rückzahlbaren Wohnbeihilfen.

Im Bundesland Salzburg geltende Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Förderung (beispielhafte Aufzählung):

  • Volljährigkeit
  • Österreichische/r StaatsbürgerIn (oder diesen Gleichgestellte/r)
  • dringender Wohnbedarf
  • Begründung des Hauptwohnsitzes
  • Einhaltung der höchstzulässigen Haushaltseinkommensgrenzen
  • Förderungswürdigkeit des Objektes

Weitere Informationen, welche Objekte förderungswürdig sind und in welchem Ausmaß eine Förderung erfolgen kann:

>> Wohnbauförderung in Salzburg
>> Wohnbauförderung in anderen Bundesländern