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Überweisungsgesetz zurück

Bestimmungen rund um Ihre Kontotransaktionen

Bundesgesetz für grenzüberschreitende Überweisungen – Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich grenzüberschreitender Überweisungen (97/5/EG)

Das Überweisungsgesetz ist mit 13. August 1999 in Kraft getreten und hat die Schaffung von Mindeststandards für Überweisungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) zum Ziel.
Der geforderte Standard der Service-Leistungen ist beim Raiffeisenverband Salzburg bereits seit langem Selbstverständlichkeit, wir sind jedoch bei der Erbringung unserer Dienstleistungen auch von den Banken der anderen Länder innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes abhängig.


Anwendungsbereich

  • grenzüberschreitende Überweisungen
  • zu Gunsten eines Kontos der/des Begünstigten bei einer Bank innerhalb des EWR
  • in den Währungen der Vertragsstaaten oder in Euro (ISO-Währungscodes):

 

Staat Währung
Belgien EUR
Dänemark DKK
Deutschland EUR
Finnland EUR
Frankreich EUR
Griechenland EUR
Großbritannien GBP
Irland EUR
Island ISK
Italien EUR
Liechtenstein CHF
Luxemburg EUR
Niederlande EUR
Norwegen NOK
Portugal EUR
Schweden SEK
Spanien EUR


im Gegenwert bis zu EUR 50.000,-


Ausführungsfrist

Das Überweisungsgesetz fordert, daß solche Überweisungen - wenn nichts anderes vereinbart ist - längstens 5 Bank-Arbeitstage nach dem Tag der Annahme des Auftrages durch die Bank beim Institut der/des Begünstigten einlangen und diesem Institut zur Verfügung stehen müssen.
Nachdem die Bank, welche das Konto der/des Begünstigten führt, den Überweisungsauftrag und Überweisungsbetrag erhalten hat, muß es letzteren noch dem Konto der/des Begünstigten gutschreiben.

Für die österreichische Verarbeitungspraxis bedeutet dies, daß der überwiesene Betrag am Bankarbeitstag nach dem Einlangen des Auftrages bei der Bank auf das Konto der/des Begünstigten gebucht wird.
Wie schon in der Einleitung erwähnt, sind wir jedoch bei der Erfüllung des Überweisungsgesetzes von den Banken im Land der/des Begünstigten abhängig. Der Raiffeisenverband Salzburg führt Ihren Auftrag – soferne nichts Abweichendes vereinbart ist (siehe Schalteraushang) – innerhalb von längstens fünf Bankarbeitstagen aus.


Beginn der Überweisungsfrist 

Die Überweisungsfrist beginnt am Bankarbeitstag nach der Annahme des Auftrages durch Ihre Bank. Tag der Annahme ist jener Tag, an dem Sie den Auftrag erteilen [siehe unten]. Das kann geschehen, indem Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Auftragsbeleg in Ihrer Filiale abgeben oder indem Sie einen Auftrag via "Electronic Banking" an uns senden.

Wir können den Auftrag jedoch nur dann annehmen und auftragsgemäß durchführen, wenn Ihr Zahlungsauftrag die erforderlichen und korrekten Angaben (siehe unten) enthält und die Deckung für den Auftrag auf Ihrem Konto vorhanden ist. Wenn eines dieser beiden Kriterien nicht zutrifft, verschiebt sich der Tag der Annahme zwangsläufig bis zur Erfüllung
beider Voraussetzungen.


Die für Ihren Zahlungsauftrag erforderlichen Angaben:

  • Name der/des Begünstigten
  • die Bankverbindung der/des Begünstigten, d.i. die Bank die das Konto der/des Begünstigten führt
  • die Kontonummer bzw. IBAN der/des Begünstigten
  • ggf. Routing-Typ / Code, S.W.I.F.T.-Code der Bankverbindung
  • die Angaben für die statistische Meldung an die Oesterreichische Nationalbank bei Aufträgen über einen Wert von EUR 5.500,--, da Ihre Bank ansonsten rückfragen müßte.


Die Vollständigkeit Ihrer Angaben kann durch uns geprüft werden, die Richtigkeit jedoch nicht immer. Wenn etwa die Kontonummer der/des Begünstigten falsch ist, so stellt sich dies meist erst dann heraus, wenn die Bank der/des Begünstigten den Auftrag erhalten hat.
Um solche Probleme zu vermeiden, sind die europäischen Banken bemüht, eine standardisierte Form der Kontonummer für Auslandsüberweisungen einzuführen: die IBAN (=International Bank Account Number).


Lauf der Überweisungsfrist

Beachten Sie bitte, daß Samstag und Sonntag keine Bankarbeitstage sind und in die Berechnung nicht einbezogen
werden können. Das gleiche gilt für gesetzliche Feiertage und Bankfeiertage in einem der beiden an der Überweisung beteiligten Länder.


Spesen

Die Spesen und Berechnungsgrundlagen entnehmen Sie bitte dem Konditionenblatt, welches in Ihrer Filiale aufliegt.

Die Verrechnung der Bankspesen erfolgt grundsätzlich auf Basis der in Ihrem Auslandsüberweisungs-Auftrag getroffenen Auswahl, wobei Ihnen mehrere Optionen zur Verfügung stehen:

Wir ersuchen Sie, bei allen grenzüberschreitenden Zahlungen eine separate Spesenauswahlzu treffen. Dies sowohl bei beleghafter als auch bei elektronischer Beauftragung.
Erfolgt keine Angabe, sind wir gemäß Überweisungsgesetz verpflichtet, Ihren Auftrag immer "Spesenfrei für die/den Begünstigte/n (OUR)" durchzuführen.