Rechte und Pflichten der Mitglieder zurück
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Ihr wirtschaftlicher Erfolg und der Ihrer Region liegt in Ihrer Hand! |
Jedes Mitglied hat das Recht
- an der jährlichen Generalversammlung teilzunehmen
- das Stimmrecht in der Generalversammlung auszuüben
- Anträge und Anfragen an die Generalversammlung zu richten
- Einsicht zu nehmen in den Jahresabschluss
Jedes Mitglied hat die Pflicht
- mindestens einen Geschäftsanteil zu zeichnen und sofort einzuzahlen
- für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft bei Auflösung oder Konkurs in dem in der Satzung festgelegten Umfang zu haften
- die allenfalls festgesetzte Beitrittsgebühr zu entrichten*




