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Die Generalversammlung findet einmal im Jahr statt. Sie ist das oberste Organ der Genossenschaft und wird von der Gesamtheit der Mitglieder gebildet. |
Aufgaben der Generalversammlung:
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Wahl und Enthebung der Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates
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Kenntnisnahme der Kurzfassung des Revisonsberichtes
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Kenntnisnahme des Geschäftsberichtes und des Lageberichtes
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Genehmigung des Jahresabschlusses
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Beschlussfassung über die Verwendung des Reingewinnes bzw. die Deckung des Verlustes
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Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
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Änderung der Satzung
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Verschmelzung mit einer anderen Genossenschaft
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