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Generalversammlung zurück
    Die Generalversammlung findet einmal im Jahr statt. Sie ist das oberste Organ der Genossenschaft und wird von der Gesamtheit der Mitglieder gebildet.

 

Aufgaben der Generalversammlung:
  • Wahl und Enthebung der Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates
  • Kenntnisnahme der Kurzfassung des Revisonsberichtes
  • Kenntnisnahme des Geschäftsberichtes und des Lageberichtes
  • Genehmigung des Jahresabschlusses
  • Beschlussfassung über die Verwendung des Reingewinnes bzw. die Deckung des Verlustes
  • Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
  • Änderung der Satzung
  • Verschmelzung mit einer anderen Genossenschaft
 
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